Um Ihnen Unannehmlichkeiten bei der Rechnungsstellung oder bei der allfälligen Rückforderung von Gesundheitskosten bei Ihrer Versicherung zu ersparen, geben wir nachfolgend einige wichtige Hinweise für die administrative Abwicklung.
GRUNDVERSICHERUNG ODER ZUSATZVERSICHERUNG?
Leistungen der Traditionellen Chinesischen Medizin gehören zur Zeit noch nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenversicherer, auch wenn die Abstimmung zur Komplementärmedizin dieses Jahr vom Volk mit großer Mehrheit angenommen wurde. Wie die Umsetzung dieser Volksinitiative genau aussieht, wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Selbstverständlich werden wir Sie nach Bekanntwerden dieser wieder neu informieren.
Eine Ausnahme bildet die Akupunktur, welche von den Kranken- und Unfallversicherern zu Lasten der Grundversicherung übernommen wird, sofern diese von einem Arzt mit entsprechendem Fähigkeitsausweis erbracht wird.
Es ist deshalb wichtig dass Sie, wenn Sie an unseren Standorten, an denen ein Arzt mit Fähigkeitsausweis für Akupunktur tätig ist, schon beim ersten Besuch bekanntgeben, ob sie die Akupunktur zu Lasten der Grundversicherung oder der Zusatzversicherung abrechnen lassen wollen.
Im TCM Ming Dao in Bad Zurzach ist die Abrechnung der Akupunktur 12x pro Jahr zu Lasten der Grundversicherung möglich.
Die Höhe des Beitrags der Krankenversicherungen ist unterschiedlich und muss vom Patienten vor Beginn der Behandlung selbst abgeklärt werden.
SCHULMEDIZINISCHE EINTRITTSUNTERSUCHUNG
Für eine möglichst klare Diagnose und zur Erkennung allfällig bestehender weiterer gesundheitlicher Probleme erfolgt an allen Standorten bei einer Selbsteinweisung eine schulmedizinische Eintrittsuntersuchung. Diese Kosten werden von der Grundversicherung getragen.